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AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) von SINGPHONY gültig per 09.12.2018

 

A. Kursgeld und zusätzliche Kosten
1) Das Kursgeld umfasst die gemäss Anmeldung vereinbarten Leistungen.
2) Das Kursgeld ist innert 14 Tagen nach Rechnungsstellung zu bezahlen.
3) Ratenzahlungen sind in Ausnahmefällen und gemäss Absprache möglich. Es wird folgender Aufschlag erhoben: 2 Raten = zzgl. 5%; 4 Raten = zzgl. 10%. 4 Raten sind erst ab Beträgen von CHF 1000.- möglich.
4) Muss seitens der Schule an eine Zahlung erinnert werden, sind Spesen von Fr. 20.- für die Erinnerung zu entrichten.
5) Bleibt die Zahlung nach erfolgter Mahnung aus, kann der Unterricht bis zum Zahlungseingang sistiert werden. Für die ausfallenden Lektionen besteht kein Anspruch auf Nachholbarkeit. 
6) Anfallende Kosten für CD’s, Playbacktracks, App’s, Textmaterial, etc., tragen die Sänger/innen. Für das Lektionsmaterial (Text, Track) ist der/die Schüler/in selber verantwortlich.


B. Ausgefallene Lektionen
1) Kurse oder Einzellektionen, die abgesagt werden, können vor- oder nachgeholt werden. Ersatztermine werden direkt vereinbart.
2) Der/die Sänger/in ist verpflichtet, bei SINGPHONY mindestens 12 Stunden vor dem Unterricht per Telefon oder What’s App/sms über Abwesenheiten zu informieren. Ohne fristgerechte Abmeldung gilt eine Lektion als bezogen.
3) Kurse oder Einzellektionen, die seitens des/der Sängers/in aufgrund von Schule/Beruf oder Krankheit/Unfall ausfallen, können nachgeholt werden, falls ein Schreiben der Schule oder des Arbeitgebers oder ein ärztliches Zeugnis vorliegt.
4) Lektionen, die seitens des/r Sängers/in versäumt werden, inkl. Ferienabwesenheit, verfallen. Es besteht grundsätzlich kein Anspruch auf Ersatz. Es liegt im Ermessen von SINGPHONY Verschiebungstermine zu vereinbaren. Diese müssen innerhalb eines halben Jahres bezogen werden können.

C. 5er Abonnement
1) Die Anmeldung ist verbindlich. Die Unterrichtstermine werden individuell zwischen Coach und Sänger/in vereinbart.
2) Die vereinbarten Lektionen müssen innerhalb eines halben Jahres nach Anmeldung eingelöst werden. Nicht eingelöste Lektionen verfallen.
3) Ein Rücktritt vom Vertrag ist nicht möglich. Eine Rückerstattung des Kursgeldes oder Teilen davon ist nicht möglich.

D. Gerichtsstand
1) Der Gerichtsstand ist Zürich.
2) Die Vertragsparteien vereinbaren, vor dem Beschreiten des Rechtsweges eine mediative Konfliktlösung zu suchen.

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Vielen Dank!

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